Öffnung der städtischen Brückenbücher, Feststellung der Anzahl der Brückenbauwerke in der kommunalen Baulast der Stadt Ingolstadt und Nachweise der einfachen und Brückenhauptprüfungen

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Auf Grund des Einsturzes der Carolabrücke in Dresden sind nur mit viel Glück keine Menschen zu Schaden gekommen, und die Stadt Dresden ist nur knapp einer Katastrophe entgangen. Die Beweislast für eine ordnungsgemäß durchgeführte Unterhaltung bei Haftungsfragen liegt gemäß § 838 BGB bei den Kommunen.

Daher stellt die AfD-Stadtratsfraktion folgenden Antrag:

Antrag:

Der Stadtrat ist in öffentlicher Sitzung darüber in Kenntnis zu setzen:

  1. Wieviel Brückenbauwerke in kommunaler Baulast bestehen in Ingolstadt?
  2. Wird für jedes dieser Brückenbauwerke das vorgeschriebene Brückenbuch geführt? Sind die Bestandsdaten vollständig?
  3. In welcher Form werden diese Brückenbücher geführt? Papierform oder digital?
  4. Sind für alle diesbezüglichen Brückenbauwerke die vorgeschriebenen turnusmäßigen Brückenprüfungen (Einfach- und Hauptprüfungen) fristgerecht und vollständig erfolgt?
  5. Wer führt diese Brückenprüfungen durch? Die Stadt Ingolstadt, oder Ingenieurbüros? Welche Ingenieurbüros (zertifizierte Gutachter)? Wurden förmliche Vergabeverfahren durchgeführt? Findet bei der Vergabe der Prüfaufträge ein Wechsel statt?
  6. Darstellung des Ergebnisses und der Beurteilung der Stand- und Verkehrssicherheit der Brücken.
  7. Wurden alle festgestellten Brückenschäden bei den Brückenbauwerken behoben?
  8. Falls festgestellte Brückenschäden noch nicht behoben wurden, wann ist mit der Behebung der Brückenschäden zu rechnen? Ist ein evtl. Aufschub im Rahmen der Haftung, der Verkehrssicherheit und aus finanziellen Gründen vertretbar?

 

Begründung:

Brücken als eine Art von Ingenieurbauwerken stellen immer wieder einen unterschätzten Anteil des kommunalen Vermögens dar. Der Unterhalt der Brückenbauwerke ist zur Erhaltung der Verkehrssicherheit und zur Sicherung des kommunalen Anlagevermögens allerdings unabdingbar.

Aus diesem Grunde bitten wir, gerade in der jetzt aktuell kritischen Situation des städtischen Haushalts, um Feststellung (vorläufige Schätzung) des Gesamtsanierungsbedarfs für die mittelfristige Finanzplanung der kommenden Jahre.

 

Unterzeichnet von:

Günter Schülter (Fraktionsvorsitzender)
Lukas Rehm (Fraktionsvorsitzender)
Oskar Lipp (MdL und Stadtrat)
Ulrich Bannert (Stadtrat)